Im Rahmen der Vernehmlassung zu den verschiedenen Planungskorridoren haben sich im Jahr 2017 21 von 26 Gemeinden, Verbänden und Organisationen für eine Erdverkabelung von Niederwil bis Obfelden ausgesprochen. Insbesondere haben sich die drei betroffenen Regionalplanungsver-bände sowie die betroffenen Gemeinden klar für eine Vollverkabelung ausgesprochen. Alle Varian–ten für eine Freiluftleitung wurden abgelehnt. Mit der vorgesehenen Leitungsführung werden Natur–schutzgebiete von kantonaler Bedeutung tangiert, das Siedlungsgebiet massiv beeinträchtigt, Naherholungsgebiete entwertet und mit den bis zu 80 Meter hohen Masten wird massiv in das Land–schaftsbild eingegriffen.
Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG (Gesuchstellerin) strebt den Ausbau bzw. den Ersatz der bestehenden, 17,3 km langen 2×220 kV–Leitung zwischen dem Unterwerk Niederwil (AG) und dem Unterwerk Obfelden (ZH) durch eine 2×380 kV–Leitung an. Mit dem vorgesehenen Korridor und der Freileitungsvariante wird den Grundsätzen in der kantonalen Richtplanung widersprochen. Zudem werden die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Gemeinden negiert.
Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung klar zum Ausdruck gebracht, dass er die Anliegen der Interpellanten teilt und auch er eine unterirdische Leitungsführung will.