Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld vom16. Dezember 1985 zu überarbeiten. Insbesondere sind bei den Anlagekosten der Wert sowie die Anzahl der Kosteneinheiten gemäss den aktuellen Anforderungen an schulische Infrastrukturen anzupassen.
Entgegen des regierungsrätlichen Antrags, wurde die Motion an der Grossratssitzung vom 16. März 2021 mit grossem Mehr überwiesen. Damit ist der Weg frei, der Schulgeldberechnung zeitgemässe, realistische und faire Grundlagen zu geben.