Der Regierungsrat nimmt die Motion entgegen – keine Höchstspannungsleitung auf dem Wagenrain!

  • 21. Mai 2021
  • Raum- und Verkehrsplanung

Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, das Bereinigungsverfahren zur Festsetzung des Leitungskorridors zu verlangen, wenn keine Verkabelung der Leitung im Boden vorgesehen ist.

Die Haltung der Motionäre wird vom Regierungsrat erneut bestätigt, dass die Grundsätze im kantonalen Richtplan eingehalten werden müssen. Die Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Natur und die Landschaft sind zu berücksichtigen.

Die Anliegen der Betroffenen sind zu schützen. Die Leitungen gehören in den Boden und sind nicht als Freileitung zu verlegen. Die technologischen Möglichkeiten sind vorhanden und es ist vor allem eine Frage des Willens. Das Bundesamt für Energie und die Netzbetreibergesellschaft Swissgrid sind nun gefordert, den Anliegen Rechnung zu tragen.

Die ausführliche Erklärung des Regierungsrates zur Entgegennahme der Motion finden sie hier: https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/147/Startseite?FrmEntity=grweb.modules.dok.GrDok&FrmRequest=Download&DokId=5138353&Extension=.pdf

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