Die Motion betr. Forderung des Bereinigungsverfahren zum Planungskorridor der Höchstspannungsleitung Niederwil AG – Obfelden ZH wird vom Grossen Rat überwiesen resp. durch den Regierungsrat übernommen. Ein Entscheid zugunsten der betroffenen Bevölkerung und zugunsten einer intakten Landschaft.
Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG als Gesuchstellerin strebt den Ausbau bzw. den Ersatz der bestehenden, 17,3 km langen 2×220 kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Niederwil (AG) und dem Unterwerk Obfelden (ZH) durch eine 2×380 kV-Leitung an. Die vom BFE vorgeschlagene Freileitung über den Wagenrain mit Masten bis 80 m Höhe stösst bei den Gemeinden, Verbänden und der Bevölkerung auf einhellige Ablehnung. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Naturschutzgebiete sind massiv. Noch schlimmer sind aber die Auswirkungen auf die Bevölkerung, welche in unmittelbarer Nähe der Leitung wohnen werden.
Unverständlich ist aber vor allem, dass nach der Vernehmlassung auf die Einwendungen und auf die konstruktiven Vorschläge von Betroffenen, der Gemeinden, der Verbände sowie von ausgewiesenen Kabelexperten bisher nicht eingetreten wurde. Ernst genommen wurden die Bedenken bisher offensichtlich nicht. Im Gegenteil. Aber es gibt Alternativen, die auch finanziell tragbar sind und die nun ernsthaft überprüft werden sollen.
18 Grossrätinnen und Grossräte haben die Motion eingegeben, die den Regierungsrat auffordert, das Bereinigungsverfahren gem. Art. 20 Raumplanungsverordnung zu verlangen, wenn der Antrag des Bundesamts für Energie BFE an den Bundesrat zur Festsetzung des Planungskorridors nicht der Forderung des Kantons Aargau entspricht und keine Vollverkabelung der 380-kV-Leitung zwischen Niederwil und Obfelden vorgeschlagen wird.
Der Entscheid des BFE für den Planungskorridor sollte im Jahr 2021 gefällt werden. Im Bereinigungsverfahren können die offensichtlich bestehenden Widersprüche zum kantonalen Richtplan ausgeräumt werden. Insbesondere können aber auch technische Alternativen gefunden werden.
Auch der Regierungsrat äusserte sich bereits mehr als deutlich, dass auch er die Vollverkabelung der Strecke fordert. Die favorisierten Freileitungsvarianten widersprechen den Planungsgrundsätzen des kantonalen Richtplans. Wir geben mit der Motion dem Regierungsrat die politische Rückendeckung, die richtplanerischen Grundsätze des Kantons Aargau gegenüber dem BFE und dem Bundesrat noch besser vertreten zu können.
Der heutige Entscheid ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Höchstspannungsleitungen gehören in den Boden!